Den Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen - ist das gestattet?
Veröffentlicht am 15.02.2024 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
Hundebesitzer stellen sich nicht selten die Frage, ob sie ihr Haustier mit an den Arbeitsplatz
nehmen dürfen. Ein Gesetz, das die Mitnahme im Grundsatz verbietet, gibt es nicht. Dennoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Zudem gilt es, die Interessen anderer Mitarbeiter abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen, die für alle tragbar ist.
Kein gesetzliches Verbot für die Mitnahme eines Hundes
Es gibt in der Schweiz kein Gesetz, das die Mitnahme eines Hundes oder eines anderen geeigneten Haustieres, etwa einer Katze, an den Arbeitsplatz verbietet. Dies heisst aber nicht, dass der Arbeitgeber kein Mitspracherecht hat. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, aus denen Sie nicht von Ihrem vierbeinigen Liebling an den Arbeitsplatz begleiten lassen dürfen. Die Hygiene kann dagegen sprechen, aber auch Allergien von anderen Mitarbeitern oder Publikumsverkehr.
In jedem Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die Sie mit dem Arbeitgeber oder Ihren Kollegen absprechen müssen.
Es ist keine gute Idee, den Hund einfach bei Arbeitsbeginn mitzubringen. Im Notfall mag dies vielleicht möglich sein, aber generell sollten Sie Ihr Vorhaben vorab ankündigen. Dies gilt auch dann, wenn andere Kollegen ihren Hund bereits an den Arbeitsplatz mitgebracht haben. Da es keine gesetzliche Grundlage gibt und es sich bei der Mitnahme eines Hundes um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Hund gestatten und einem anderen Beschäftigten nicht.
Das sollten Sie bei der Mitnahme eines Hundes zum Arbeitsplatz beachten
Wenn Sie die Erlaubnis des Arbeitgebers erhalten haben und Ihren Hund zum Arbeitsplatz mitnehmen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten. Stellen Sie sicher, dass keiner der Kollegen, mit denen Sie eng zusammenarbeiten, unter einer Tierhaarallergie leidet. Kündigen Sie im Vorfeld an, dass Sie Ihren Hund zur Arbeit mitbringen werden. Ihr Tier muss sauber und gepflegt sein. Es ist für niemanden zumutbar, über einen ganzen Arbeitstag Gerüche wahrnehmen zu müssen, die das Tier absondert.
Dass der Hund über eine hervorragende Gesundheit verfügen muss, versteht sich von
selbst. Achten Sie weiterhin darauf, dass Ihr Tier in geschlossenen Räumen ruhig bleibt. Dies
können Sie vor allem bei jungen Hunden vorab üben. Weiterhin ist es wichtig, dass der Hund keine Einrichtungsgegenstände im Büro beschädigt. Dies gilt für Ecken von Tischen, Stühlen und
Schränken ebenso wie für Kabel und andere Gegenstände, die sich in Bodennähe befinden und die der Hund erreichen kann.
Erlaubnis kann widerrufen werden
Beachten Sie, dass die Erlaubnis für die Mitnahme Ihres Hundes vom Arbeitgeber jederzeit widerrufen werden kann. Dies wäre der Fall, wenn Sie Ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können oder wenn sich Kollegen über das Tier beschweren. Auch eine Änderung bei den Arbeitsaufgaben kann zum Widerruf der Erlaubnis führen. Wenn Sie diese Dinge bedenken, ist es möglich, gemeinsam mit Ihrem Hund zur Arbeit zu kommen. Dies kann auch eine längerfristige Lösung sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und wenn Sie das Tier nicht allein lassen möchten.