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Kann ich einen Angehörigen pflegen und dafür Lohn bekommen?

Veröffentlicht am 22.08.2024 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Die Pflege von Angehörigen ist eine Aufgabe, für die Beruf und Privatleben für einen gewissen Zeitraum zurückgestellt werden müssen. Doch wie kann diese Zeit finanziert werden? Gibt es für die Pflege von Angehörigen eine Entlohnung?
Spitex entlohnt pflegende Angehörige

Etwa 500.000 Menschen kümmern sich in der Schweiz um Angehörige, die aufgrund ihres Alters oder eines Handicaps einen Pflegebedarf haben. Der Aufwand für die Pflege ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem die Mobilität des Angehörigen beziehungsweise die Schwere der Erkrankung oder des Handicaps. Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist für den Pflegenden häufig nicht mehr möglich.

In der Folge kommt es neben dem Pflegeaufwand zu finanziellen Einbussen, die weitere Sorgen bereiten. Abhilfe schafft eine Entlohnung für pflegende Angehörige: Die Spitex bietet bei der Erfüllung spezifischer Voraussetzungen eine Entlohnung an. Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie einen Stundenlohn von 37.90 CHF in Anspruch nehmen. Die Höhe der bezahlten Stunden ist von dem Aufwand für die Pflege abhängig.

Ein Fachdienst bestimmt den Pflegeaufwand

Die Pflege von Angehörigen ist eine individuelle Dienstleistung. Nicht jeder Betroffene benötigt den gleichen Pflegeaufwand. Aus diesem Grund gibt es in der Schweiz eine Einteilung in drei Stufen: Unterschieden wird zwischen einer leichten, der mittleren und der aufwendigen Pflege. Nach dem Aufwand für die Pflege berechnet sich die Anzahl der Stunden, die von der Spitex entlohnt werden.
  • Leichte Pflege: Bis zu einer Stunde pro Tag
  • Mittlere Pflege: Eine bis zwei Stunden pro Tag
  • Aufwendige Pflege: Zwei bis drei Stunden pro Tag
Aus diesen Tagessätzen berechnet sich der Wochensatz, den die Spitex für die Pflege der Angehörigen erstattet. Es ergibt sich ein monatlicher Betrag für die Pflege, der zwischen 400 CHF und 3.400 CHF pro Monat angesiedelt ist.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pflegeleistung

Es gibt nur wenige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pflegeleistung. Alle drei müssen erfüllt sein, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können:
  • Als pflegende Person müssen Sie volljährig sein
  • Die pflegebedürftige Person muss ein Angehöriger von Ihnen sein
  • Die Pflege muss dauerhaft notwendig sein
Sind die Voraussetzungen erfüllt, schliessen Sie mit der Spitex einen Arbeitsvertrag. Dieser gibt Ihnen nicht nur Sicherheit: Sie erhalten Leistungen für die Ferienzeit, für Ihre Rentenversicherung und die Beiträge für die Sozialversicherung. So sind Sie in der Zeit, in der Sie die Pflege übernehmen, abgesichert. Sie haben die Option, sich ganz auf Ihren Angehörigen zu konzentrieren. Finanzielle Einbussen werden abhängig vom Pflegebedarf abgemildert.

Fachkräfte bieten Unterstützung an

Die Pflege von Angehörigen bedarf nicht selten Fachwissen: Wenn Sie von der Spitex eine Entlohnung bekommen, haben Sie jederzeit eine Pflegefachkraft als Ansprechpartner. Diese unterstützt Sie nicht nur bei allen Fragen und Probleme: Sie können auch Weiterbildungsmassnahmen in Anspruch nehmen, um selbst eine professionelle Pflege leisten zu können.