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Worauf muss ich bei einem Arbeitszeugnis achten?

Veröffentlicht am 13.05.2022 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, das Auskunft gibt über die Ausgestaltung und die Dauer eines Arbeitsverhältnisses. Es beschreibt die von einem Arbeitnehmer ausgeübte Funktion innerhalb eines Unternehmens, seine Leistungen sowie sein Verhalten und muss sachlich sowie wohlwollend formuliert sein. Welche Grundsätze bei einem Arbeitszeugnis beachtet werden müssen, und welche Inhalte es hat - lesen Sie mehr!
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses

Um ein professionelles Zeugnis erstellen zu können, sollten die persönlichen Daten sowie der Werdegang eines Arbeitnehmers in einem Unternehmen sorgfältig dokumentiert werden. Nur auf der Grundlage bestimmter Unterlagen ist eine aussagekräftige Beurteilung eines Arbeitnehmers zum Ende eines Arbeitsverhältnisses überhaupt möglich. Dazu gehören unter anderem
  • die Stellenbeschreibung sowie der Arbeitsvertrag
  • die Dokumentation des jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächs mit den jeweiligen Zielvereinbarungen
  • Weiterbildungen und Beförderungen
  • Zwischenbeurteilungen, Zwischenzeugnisse sowie Aktennotizen aus gegebenem Anlass
Erfahrungsgemäss findet genau diese Dokumentation in vielen Unternehmen nicht stattfindet. Das gilt beispielsweise für kleinere Unternehmen, die regelmässige Mitarbeitergespräche sowie Zielvereinbarungen vernachlässigen. Über Jahre hinweg werden keine Aktennotizen angefertigt, ganz zu schweigen von Zwischenbeurteilungen oder Zwischenzeugnissen. Das erschwert nicht nur die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, sondern auch die Möglichkeit, das Verhalten und die Leistung eines Arbeitnehmers fair und vor allem umfassend zu beurteilen. Diese fehlende Sorgfalt kann in rechtlichen Auseinandersetzungen dazu führen, dass es einem Arbeitgeber an den notwendigen Beweismitteln fehlt, um die im Arbeitszeugnis getroffenen Aussagen zu untermauern.
 
Welche Grundsätze für die Zeugniserstellung gelten

Es gibt einige Grundsätze, die bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses beachtet werden sollten. Das sind der Grundsatz der Wahrheit, der Grundsatz des Wohlwollens, der Grundsatz der Klarheit und der Grundsatz der Vollständigkeit.
  1. Der Grundsatz der Wahrheit: Er besagt, dass ein Arbeitszeugnis inhaltlich richtig sein muss. Das heisst, dass die darin genannten Tatsachen objektiv wahr sein müssen und insoweit überprüfbar und feststellbar sind.
     
  2. Der Grundsatz des Wohlwollens: Vom Inhalt eines Arbeitszeugnisses hängt das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmers ab, das nicht durch negative Aussagen seitens des Arbeitgebers belastet werden darf. Deshalb sollte die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens eines Arbeitnehmers wohlwollend ausfallen. Sind jedoch negative Verhaltens- und Leistungsaspekte und gegebenenfalls deren Wiederholung von elementarer Bedeutung, sollten Sie im Arbeitszeugnis Erwähnung finden.
     
  3. Der Grundsatz der Klarheit: Das setzt voraus, dass das Arbeitszeugnis verständlich formuliert ist.
     
  4. Grundsatz der Vollständigkeit: Ist es offensichtlich, dass Aussagen über das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers fehlen, werden diese als qualifiziertes Schweigen verstanden. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber davon ausgehen beziehungsweise unterstellen müssen, dass der ehemalige Arbeitgeber mit der erbrachten Leistung oder mit dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht zufrieden gewesen ist.
Nach Art. 330a OR (Obligationsrecht) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, sodass Sie als Arbeitnehmer auch während eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis verlangen können. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Zwischenzeugnis. Voraussetzung ist, dass Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, zum Beispiel einen Transfer innerhalb des Unternehmens, eine Weiterbildung oder im Falle eines Wechsels des Vorgesetzten.

Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis gibt qualifiziert Auskunft über die Tätigkeit des Arbeitnehmers, über seine Leistungen sowie sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden. Zu den notwendigen Inhalten gehören
  • Personalien des Arbeitnehmers
  • Nähere Bezeichnung des das Zeugnis ausstellenden Arbeitgebers, die rechtsgültige Anschrift des Unternehmens sowie das Ausstellungsdatum
  • eine Auflistung der ausgeübten Tätigkeiten sowie die Nennung der Funktion, in der der Arbeitnehmer tätig war
  • eine aussagekräftige Bewertung der quantitativen und qualitativen Leistungen des Arbeitnehmers
  • konkrete Aussagen in Bezug auf das Verhalten des Arbeitnehmers
  • der tatsächliche Arbeitsbeginn sowie das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses
Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann Bestandteil des Arbeitszeugnisses, wenn er für die Würdigung des Gesamtbildes unerlässlich ist, zum Beispiel eine Kündigung wegen Betrugs oder Unterschlagung.