Bundesstrafsachen werden beim Bundesstrafgericht in Bellinzona zur Anklage gebracht. Dieses entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts in Lausanne. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft nimmt eine ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Aufsichtsbehörde wahr.
Bundesstrafsachen werden beim Bundesstrafgericht in Bellinzona zur Anklage gebracht. Dieses entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts in Lausanne. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft nimmt eine ebenfalls von der Vereinigten Bundesversammlung gewählte Aufsichtsbehörde wahr.