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Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Giacomettistrasse 1
3006Bern
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Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig. Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den – basierend auf diesen Satzungen – erlassenen Organisationsbestimmungen. Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz. Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern. Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig. Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den – basierend auf diesen Satzungen – erlassenen Organisationsbestimmungen. Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz. Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern. Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
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24.03.2025

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

Hochschulpraktikant:in Medienarbeit

  • Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

  • Bern

  • 24.03.2025

  • Praktikum 100%

Praktikum 100%

Bern

Das ist Ihr Beitrag Im Team der Unternehmenskommunikation engagieren Sie sich ab Juni, spätestens ab Juli 2025 für folgende Themen: Sie helfen dabei, die Stimme der SRG in der Öffentlichkeit zu stärken und erarbeiten Kommunikationsmittel für die Medienstelle der SRG Sie monitoren die Online-, Social-Media- und Print-Aktivitäten der SRG. Sie analysieren Daten und Trends, um sicherzustellen, dass wir immer auf dem neuesten Stand sind Sie unterstützen bei der Erstellung und dem Versand von Medienmitteilungen und Stellungnahmen. Sie bringen innovative Ideen ein, um sicherzustellen, dass wir unsere Zielgruppen auf eine kreative und inspirierende Weise erreichen Sie unterstützen bei Bedarf andere Teams der Unternehmenskommunikation bei deren vielfältigen Aufgaben Damit begeistern Sie uns Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Ausbildung in Sozialwissenschaften, vorzugsweise Kommunikationswissenschaften Sie haben erste Erfahrung in den Bereichen Social Media, Digitale Kommunikation, Redaktion, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation oder Journalismus gesammelt Sie sind sehr interessiert an sozialen Medien Sie sprechen stilsicher Deutsch oder Französisch und haben sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in der anderen Sprache Sie sind versiert im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln und MS-Office-Instrumenten und haben Erfahrung mit gängigen CMS Sie sind begeisterungsfähig, flexibel und teamfähig sowie lernbereit und leistungsorientiert und legen Wert auf Dienstleistungsorientierung Damit begeistern wir Sie Sie erhalten einen Einblick in die Medienarbeit wie auch andere Bereiche eines elektronischen Medienhauses und können so wertvolle Erfahrungen sammeln Sie arbeiten mit erfahrenen Teamkolleg:innen zusammen, die ihr Wissen gerne mit Ihnen teilen und Sie unterstützen Sie bearbeiten interessante Themen, vielfältige Inhalte und spannende Herausforderungen in einem dynamischen Umfeld Sie arbeiten in einem mehrsprachigen Arbeitsumfeld und haben die Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern Sie haben kreative Freiheit und Eigenverantwortung und können so Ihre Fähigkeiten voll ausschöpfen Ihr Arbeitsort ist Bern - Homeoffice möglich Noch Fragen? zum Bewerbungsprozess Daniel Affolter HR-Berater Telefon +41 58 136 12 31 Die Medienstelle SRG SSR verantwortet die externe Kommunikation der Generaldirektion, pflegt den Kontakt zu Medien, Redaktionen und Journalisten und ist Ansprechstelle für Fragen von Medienschaffenden zum Gesamtunternehmen.
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