Sie wollen sich für das Wohl von 44 000 Menschen einsetzen und eine sinnstiftende Aufgabe eigenverantwortlich wahrnehmen? Dann sind Sie bei uns richtig. Willkommen bei der Gemeinde Köniz. Die Gemeinde Köniz, als viertgrösste Gemeinde des Kantons Bern, zeichnet sich durch ihre Vielfalt aus und ist die Brücke zwischen Stadt und Land. Sie beschäftigt über 700 Mitarbeitende in 100 Berufen., , Per 1. Februar 2025 oder nach Vereinbarung sucht die Abteilung Soziales Sie als Das bewirken Sie bei uns Bewirtschaften der Debitoren aus dem Bereich Alimente- und Sozialhilfe (Bevorschussung sowie Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträgen, Familienzulagen, Rückerstattungen, Verwandtenunterstützung) Überprüfen und Beurteilen Einkommens- und Vermögensverhältnisse Beurteilen und Einleiten vorrechtlicher und rechtlicher Inkassomassnahmen Beantworten von Anfragen sowie Führen von Verhandlungen mit Schuldner, Ämter, Anwälten sowie weiteren involvierten Stellen und Personen Erstellen von Korrespondenzen, Verfügungen, Gesuchen um Rechtsöffnungen, Schuldneranweisungen, Strafanzeigen, Anträgen auf Arrest, Lohnzessionen, Schuldanerkennungen und Zahlungsvereinbarungen Nachführen der Geschäftskontrollen und Überwachen von Terminen Verbuchen und Weiterleiten von Zahlungen Vertreten der Abteilung Soziales in Verhandlungen vor Gericht oder sonstigen Stellen So begeistern Sie uns Kaufmännische Grundausbildung mit Weiterbildung im Bereich Alimentenhilfe/Inkasso oder die Bereitschaft, eine solche zu absolvieren Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Alimentenhilfe/Inkasso oder in einem vergleichbaren Fachbereich Flair für rechtliche Fragestellungen und Zahlen Ausgesprochene Kunden- und Dienstleistungsorientierung Eigenständige, zuverlässige und exakte Arbeitsweise Gewandte Ausdrucksweise in der deutschen Sprache (Wort und Schrift) Teamorientierte, aufgestellte Persönlichkeit mit gesundem Durchsetzungsvermögen Das erwartet Sie bei uns Eine wertschätzende, kollegiale Zusammenarbeit und eine gute Arbeitsatmosphäre Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Jahresarbeitszeit, Teilzeitarbeit, funktionsbezogenes Homeoffice Grosszügige Ferienregelung: Mindestens 26 Ferientage, zusätzlich nach Alter abgestufte Ferientage und Möglichkeit, ein oder zwei unbezahlte Ferienwochen zu nehmen Kompetenzbasierte Entwicklungsmöglichkeiten und individuelle Aus- und Weiterbildung erteilt Ihnen gerne Frau Marlène Schumacher, Leiterin Fachstelle Klientenrechnungswesen, Tel. 031 970 95 91., , , Katja Spichiger, HR-Beraterin,
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