Die Burgergemeinde Thun ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und eine Gemeinde im Sinn der kantonalen Gemeindegesetzgebung.
Im Gegensatz zu einer Einwohnergemeinde verfügt sie aber weder über ein eigenes Gemeindegebiet noch über Steuerhoheit. Sie ist eine reine Personalgemeinde, die sich aus Personen zusammensetzt, die das Burgerrecht von Thun besitzen.