Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Für den Eurovision Song Contest 2025 suchen wir per 1. Dezember 2024 befristet bis Ende May2025 eine:n Security Manager Main Venue. Im ESC-Team Security engagieren Sie sich für folgende Themen:
Sie nehmen eine umfassende Risikobewertung vor und setzen alle erforderlichen Präventionsmassnahmen zur Minimierung von Risiken und Bedrohungen um
Sie beteiligen sich in Abstimmung mit der Host-City und gemeinsam mit den Teams der Main Venue und dem/den Sicherheitsdienstleister(n) an der Ausarbeitung des Sicherheitsplans (und übernehmen in diesem Kontext möglicherweise weitere Aufgaben)
Sie erstellen technische und operative Dokumente und stellen diese bereit. Zudem fungieren Sie als Ansprechpartner:in für alle Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit
Sie übernehmen die Verwaltung und Nachbereitung von Berichten über allfällige Vorfälle
Sie bauen ein Vertrauensverhältnis zu Ihren Kolleg:innen auf und bieten Schulungen zu den Sicherheitsmassnahmen an
Sie tragen während des Events dazu bei, dass die Sicherheit gewährleistet ist
Damit begeistern Sie uns
Sie verfügen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen physische Sicherheit und Veranstaltungen, insbesondere mit Kenntnissen der Flughafen-Sicherheitsstandards und des Störfallmanagements
Sie bringen gute IT-Kenntnisse und Erfahrung im Projektmanagement mit
Sie zeichnen sich durch Integrität, Vertrauenswürdigkeit, Flexibilität und Problemlösungsfähigkeit aus
Sie beweisen grossen Teamgeist und Kommunikationstalent und können in einem komplexen Umfeld mit den unterschiedlichsten Partnern zusammenarbeiten
Sie beherrschen Englisch und Deutsch in Wort und Schrift. Französisch ist von Vorteil. Zudem verfügen Sie über einen starken Sinn für Kommunikation und zwischenmenschliche Beziehungen
Sie arbeiten sorgfältig und sind sehr engagiert und belastbar
Damit begeistern wir Sie
Abwechslungsreiche Tätigkeit im dynamischen und anspruchsvollen Umfeld des ESC 2025
Die Gelegenheit, aktiv an der Durchführung des ESC 2025 mitzuwirken und eine zentrale Rolle in der Sicherheitsorganisation einzunehmen
Äusserst motivierendes und kollegiales Arbeitsumfeld sowie Integration in ein engagiertes und professionelles Team
Sie sind Teil des ESC 2025 in der Schweiz und tragen in Ihrer Rolle zum Erfolg des weltweit grössten Musikevents bei
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zum Bewerbungsprozess Frau Amanda Dubach HR Consultant ESC +41 58 136 12 99
Der Eurovision Song Contest kommt 2025 in die Schweiz. Mit rund 180 Millionen Zuschauenden ist der Contest die weltweit reichweitenstärkste Musik-Veranstaltung. Werden Sie Teil des ESC-Teams und tragen Sie zu dessen Erfolg bei.