Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Für den Eurovision Song Contest 2025 suchen wir ab Dezember 2024 befristet bis Ende Mai 2025 eine:n Production Manager:in Show mit einem Einsatzvolumen von schätzungsweise 80 Arbeitstagen (bei einem dynamischen Pensum). Im ESC-Team Show engagieren Sie sich für folgende Themen:
Planung und Steuerung aller Vor-Proben für Opening- und Interval Acts
Enge Zusammenarbeit mit Line Producer und technischen Teams
Steuerung der Herstellung und Beschaffung von Requisiten
Erstellen, Verwalten und Überwachen von Verträgen mit Musik-Acts, Ensembles und kreativen Fachkräften. Sicherstellen, dass Verträge den Anforderungen des ESC-Standards entsprechen
Zusammenarbeit mit Labels und Managements zur Klärung rechtlicher Fragen und Vertragsdetails
Steuern und Handling von Styling und Kostümbildner sicherstellen, dass Kostüme rechtzeitig bestellt, geliefert und angepasst werden.
Enge Zusammenarbeit mit Kostümdesignern
Überwachung und Verwaltung des Budgets für Styling- und Kostümherstellung
Organisation der Lagerung und Pflege der Kostüme während der Produktion
Hair & Make-up Koordination des Hair & Make-up Teams Show
Zentraler Ansprechpartner für alle LED-bezogenen Anforderungen des Show-Teams
Enge Zusammenarbeit mit Technikern
Verwaltung, Überwachung und Organisation des LED-Contents für die Show
Damit begeistern Sie uns
Sie haben mehrjährige Erfahrung als Produktionsleiter:in oder in einer ähnlichen Rolle
Sie sind ein:e Teamplayer:in und haben bereits in interdisziplinären Teams mit Kreativen, Technikern und Künstlern zusammengearbeitet
Sie zeichnen sich durch hervorragende Planungs- und Organisationsfähigkeiten aus
Auch in stressigen Situationen bewahren Sie einen kühlen Kopf
Sie sprechen und schreiben fliessend Englisch. Deutsch oder Französisch als Zweitsprache sind hilfreich
Sie sind bereit, in einem intensiven und dynamischen Produktionsumfeld zu arbeiten und bringen die notwendige Flexibilität mit
Damit begeistern wir Sie
Die Möglichkeit, Teil eines der grössten Musikevents der Welt zu sein und an einer unvergesslichen Show mitzuwirken
Sie arbeiten in einem internationalen und kreativen Team, das sich für innovative und erstklassige Produktionen einsetzt. (Hauptsprache englisch)
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Die Teilnahme an diesem Grossereignis wie dem ESC bietet Ihnen eine hervorragende Plattform für Ihre berufliche Weiterentwicklung
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zum Bewerbungsprozess Herr Romano Somazzi HR Recruiting Specialist ESC +41 58 135 25 51
Der Eurovision Song Contest kommt 2025 in die Schweiz. Mit rund 180 Millionen Zuschauenden ist der Contest die weltweit reichweitenstärkste Musik-Veranstaltung. Werden Sie Teil des ESC-Teams und tragen Sie zu dessen Erfolg bei.