Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der SRG sind vielfältig.
Als Organisation ist die SRG ein Verein, genauer ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern (SRG Deutschschweiz, SSR Romande, Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana, SRG SSR Svizra Rumantscha). Massgebend sind also das Vereinsrecht, über weite Teile aber auch das Obligationenrecht, insbesondere was die Rechnungslegung betrifft. Die SRG verfolgt keinen Gewinnzweck. Die organisatorische Verfassung der SRG findet sich in den Statuten der SRG selbst und ihrer Regionalgesellschaften und den basierend auf diesen Satzungen erlassenen Organisationsbestimmungen.
Als Wirtschaftsunternehmen unterliegt die SRG zuallererst den besonders engen Verhaltensnormen des Radio- und Fernsehgesetzes, der Verordnung und der Konzession. Im Übrigen aber unterscheidet sich die SRG kaum von anderen Unternehmen. Sie untersteht dem Wettbewerbsrecht, dem Unternehmensstrafrecht, dem Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Umweltschutzrecht usw. In einem Punkt gibt es eine Ausnahme: Die SRG untersteht nicht dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, weil sie ein nicht gewinnorientiertes Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist. Alle anderen Steuergesetze sind anwendbar, insbesondere das Mehrwertsteuergesetz.
Für alle Medienunternehmen ist das Urheberrecht von besonderer Bedeutung, besteht doch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Rundfunkveranstalters (wie eines jeden Medienunternehmens) darin, Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken zu erwerben und anschliessend medienmässig zu verwerten. Den grössten Teil der Urheberrechte erwirbt die SRG bei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese treten ihre Rechte gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesamtarbeitsvertrags und des Einzelarbeitsvertrages der Arbeitgeberin ab. Für kommerzielle Verwertungen für andere als Rundfunkzwecke werden sie mit einer Pauschale entschädigt («Kreativitätsfonds»). Die SRG ist die grösste Nutzerin von bestehenden Werken in der Schweiz; sie erwirbt die entsprechenden Rechte vor allem bei den Verwertungsgesellschaften (SUISA, SSA, Pro Litteris, SUISSIMAGE und Swissperform). Weitere Rechte erwirbt sie direkt bei den Inhabern, zum Beispiel bei Filmverleihern.
Das Urheberrechtsgesetz regelt auch die verwandten Schutzrechte. Die SRG ist als Sendeunternehmen und Produzentin originär Inhaberin von solchen Rechten. Diese Rechtsposition ist vor allem im wirtschaftlichen Verhältnis zu den Weiterverbreitungsunternehmen (Kabelnetzbetreibern) bedeutsam.
We are looking for a Show Production Manager for the Eurovision Song Contest 2025, to work for a temporary period from December 2024 to the end of May 2025. The role involves approximately 80 working days (with a varying workload). As part of the ESC Show Team, your tasks will be the following:
planning and supervising all early run-throughs for opening and interval acts
working closely with the Line Producer and technical teams
Drawing up, managing and overseeing contracts with music acts, groups and creative professionals.
Ensuring that contracts meet the ESC Standards.
Working with labels and management teams to resolve legal issues and contract details.
Managing and supervising styling and costumes
Ensuring that costumes are ordered, delivered and altered in good time
Working closely with costume designers
Supervising and managing the budget for styling and costume production
Organising storage and care of costumes during production
Coordinating the hair & make-up team
Acting as main contact for all the Show Team's LED-related requirements
Working closely with technicians and engineers
Managing, supervising and organising the LED content for the show
Your profile
You have several years of experience working as a production manager or in a similar role
You are a team player and have worked in interdisciplinary teams with creatives, technicians and artists
You have excellent planning and organisational skills
You are able to keep your cool in stressful situations
You are fluent in spoken and written English; German or French would be useful as a second language
You are keen to work in an intensive and dynamic production environment and demonstrate the necessary flexibility
What we have to offer
The opportunity to be part of the world's biggest music event and to be involved in an unforgettable show
Working in an international and creative team striving to deliver an innovative and first-class production (the main language will be English)
The opportunity to make valuable international contacts
An excellent platform for your professional development
Any further questions?
About the application process Herr Romano Somazzi HR Recruiting Specialist ESC +41 58 135 25 51
The Eurovision Song Contest comes to Switzerland in 2025. With around 180 million viewers, the contest is the music event with the strongest coverage in the world. Join the Eurovision team and contribute to its success.